Auf Grundlage des § 9 der Vereinssatzung der Vereins Gemeinschaft ARCANARA e.V. wurde diese Beitragsordnung beschlossen: § 1 Beitragsordnung Allgemeines: 1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung 2. Die Beitragsordnung kann gem. § 9 der Satzung nur durch eine Mitgliederversammlung geändert werden und gelten ab dem 01.12.2024 für die folgenden 12 Monate. Änderungen sind grundsätzlich ab dem 01.12. des Folgejahres für die folgenden 12 Monate gültig. § 2 Beitragsverpflichtung: 1. Die Mitglieder der Gemeinschaft sind nach § 5 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. 2. Beitragshöhe:- passive Mitgliedschaft ohne Stimmrecht:150 € - Zahlungsmöglichkeiten: ¼-jährlich 40 € ½-jährlich 80 € Jährlich 150 € Das passive Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis als Bestätigung derMitgliedschaft, sowie je 10 Visitenkarten und Flyer - aktive Mitgliedschaft mit Stimmrecht:80 € - Zahlungsmöglichkeiten: ¼ jährlich 25 € ½ jährlich 45 €Jährlich 80 € Das Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis als Bestätigung der Mitgliedschaft, je 20 Visitenkarten und Flyer sowie Zugang zum Mumble und beteiligt sich aktiv am Aufbau - aktive Premiummitgliedschaft mit Stimmrecht: 120 € - Zahlungsmöglichkeiten: ½ jährlich 65 € Jährlich 120 € Das Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis als Bestätigung der Mitgliedschaft, je 50 Visitenkarten und Flyer, Zugang zum Mumble sowie ein T-shirt mit Vereinslogo/Schriftzug und beteiligen sich auch am Aufbau. 3. Fälligkeit der Jahresbeiträge: Der Beitrag ist immer nach 12 Monaten nach dem Eintrittsdatum, wie auf dem Mitgliedsausweis genannt, fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht. Wird der Folgebeitrag nicht zur Fälligkeit gezahlt gilt folgendes: Ab 4 Wochen nach Fälligkeit des Beitrages, ruht die Mitgliedschaft Ab 6 Wochen nach Fälligkeit ist die Mitgliedschaft erloschen und muß danach ggf. neu beantragt werden, inkl. Angabe aller notwendigen Daten und Nachweise. 1. Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern, den Beitrag stunden, ermäßigen oder erlassen. 2. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie erwachsene Schutzbefohlene sind grundsätzlich vom Beitrag befreit. § 3 Zahlungsmöglichkeiten: 1. Die Beiträge sind grundsätzlich per Überweisung eigenständig zu leisten. Barzahlung ist nur durch Nachfrage beim Vorstand in Ausnahmefällen möglich. Die Kontodaten sind beim Kassenwart via e-Mail zu erfragen. 2. Diese Beitragsordnung wurde per Mitgliederversammlung am 26.04.2024 einstimmig von den anwesenden Mitglieder beschlossen, sowie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 04.12.2024 nochmals bestätigt. Königstein, 26.04.2024 1. Vorsitzender Wilhelm Edel 2. Vorsitzender und Schriftführerin Sonja Hahn 3. Vorsitzender und Kassenwart Ralf Maier |